Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Fahrerlaubnisbehörde, auf deren Gebiet der Betroffene seinen Hauptwohnsitz begründet hat, erhält durch das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft eine Kopie des Urteils bzw. Strafbefehls über die Fahrerlaubnisentziehung.
Aufgrund dessen übersendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen ein Informationsschreiben bezüglich einer eventuellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Die nach Einzelfall notwendigen Unterlagen werden dem Betroffenen nach Antragstellung in einem gesonderten Schreiben genau benannt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-7233
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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