Fahrerlaubnis Neuerteilung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Behörde entzogen wurde, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung eines Führerscheins stellen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, müssen Sie die Antragsunterlagen für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis online anfordern. Sollten Sie zunächst eine Beratung wünschen, melden Sie sich gerne telefonisch.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Klasse B/BE (alte Klasse 3 - bis 3,5 t), A1 (alt 1b), A (alt 1), M, L (alt 4 und 5)
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 76 Nr. 11a FeV
Klasse C1/C1E (alte Klasse 3 - über 3,5 t bis 7,5 t, C/CE (alt 2), D1, D1E, D, DE (alt Kraftomnibus)
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (ab dem 50. Lebensjahr)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 76 Nr. 11a FeV
- Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Berufskraftfahrer-Qualifikation.
Darüber hinaus sind im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
87,00 € bis 260,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023