Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei AufenthaltsrechtOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis für Begünstigte nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei Aufenthaltsrecht

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchten oder bereits nach Deutschland gezogen sind, beachten Sie bitte die Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Welche gesetzlichen Regelungen für Sie persönlich maßgeblich sind, richtet sich im Wesentlichen nach Ihrem Herkunftsland.

    Für Ausländerangelegenheiten, wie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, ist grundsätzlich  die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Bei dieser Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen bezüglich der Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen.

    Nach Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung. Aus diesem Schreiben ergibt sich, ob Sie Ihren Auftenthaltstitel beim Bürgerservice oder beim Rhein-Sieg-Kreis abholen können.

    Sollte Ihr Aufenthaltstitel im Bürgerservice bereit liegen, vereinbaren Sie bitte einen Abholtermin.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_be64801035f23e76d77e9b6095ddf907

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Abs. 2 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de