Fiktionsbescheinigung AusstellungOnline erledigen

    Fiktionsbescheinigung Ausstellung

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil

    • Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
    • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
    • der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.

    Eine Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt des Antrags auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch rechtmäßig ist.

    Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
    Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
    Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.

    Keine Fiktionsbescheinigungen  können für folgende aufenthaltsrechtliche Entscheidungen ausgestellt werden:

    • Aufenthaltsgestattung,
    • Aufenthaltskarte nach FreizügG/EU,
    • Daueraufenthaltskarte nach FreizügG/EU,
    • Duldung,
    • Niederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel sowie
    • (Schengen) Visum C/ Besuchs und Geschäftsvisum / Touristenvisum.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Servicepoint

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    Hausanschrift

    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

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    Telefon Festnetz: 0211 89-21020

    E-Mail: servicepointamt54@duesseldorf.de

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    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3

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    Erkrather Straße 377-389

    40231 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Fax: 0211 89-29309

    E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • Gültiger Pass oder Passersatz

      Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz.
    • Bisheriger Aufenthaltstitel

      Soweit vorhanden, ist der bisherige Aufenthaltstitel mitzubringen, z.B. der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in  Düsseldorf

      Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Rechtmäßiger Aufenthalt mit oder ohne Aufenthaltstitel

    Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder

    • einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) besitzen oder
    • sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt.

    Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

    • Antrag auf Aufenthaltstitel

    Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann. Es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen, damit eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann.

    • Hauptwohnsitz in Düsseldorf

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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