Fiktionsbescheinigung Ausstellung
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil
- Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
- der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Eine Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt des Antrags auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch rechtmäßig ist.
Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist. Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.
Keine Fiktionsbescheinigungen können für folgende aufenthaltsrechtliche Entscheidungen ausgestellt werden:
- Aufenthaltsgestattung,
- Aufenthaltskarte nach FreizügG/EU,
- Daueraufenthaltskarte nach FreizügG/EU,
- Duldung,
- Niederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel sowie
- (Schengen) Visum C/ Besuchs und Geschäftsvisum / Touristenvisum.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Servicepoint
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-21020
E-Mail: servicepointamt54@duesseldorf.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
- Gültiger Pass oder Passersatz
Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz.
- Bisheriger Aufenthaltstitel
Soweit vorhanden, ist der bisherige Aufenthaltstitel mitzubringen, z.B. der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Düsseldorf
Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
Formulare
Hinweise für Düsseldorf
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
- Rechtmäßiger Aufenthalt mit oder ohne Aufenthaltstitel
Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder
- einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) besitzen oder
- sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt.
Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
- Antrag auf Aufenthaltstitel
Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann. Es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen, damit eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Hauptwohnsitz in Düsseldorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düsseldorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Düsseldorf
Fristen
Hinweise für Düsseldorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Düsseldorf
Kosten
Hinweise für Düsseldorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Düsseldorf
Weitere Informationen
Hinweise für Düsseldorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf