Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzung (vorübergehende Nutzung)

    Hinweise für Delbrück

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    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Die Stadt Delbrück kümmert sich um die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Inanspruchnahme der Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet über den Gemeingebrauch hinaus.

    Typische Beispiele sind das Aufstellen von Informations- oder Verkaufsständen sowie Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt auch vor, wenn Transparente im Zuge von Straßen angebracht werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Delbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Springpatt 3

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495250996183

    E-Mail: bianca.ehrich@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Erforderlich ist immer ein schriftlicher Antrag.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de