Sondernutzung (vorübergehende Nutzung)
Hinweise für Delbrück
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Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Die Stadt Delbrück kümmert sich um die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Inanspruchnahme der Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet über den Gemeingebrauch hinaus.
Typische Beispiele sind das Aufstellen von Informations- oder Verkaufsständen sowie Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt auch vor, wenn Transparente im Zuge von Straßen angebracht werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Delbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +495250996183
E-Mail: bianca.ehrich@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Formulare
Hinweise für Delbrück
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Delbrück
Erforderlich ist immer ein schriftlicher Antrag.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021