Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu benutzen.

    Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständer, aber auch Tische und Stühle zum Zwecke der Außengastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund.

    Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen

    • für die Lagerung von Gegenständen aller Art,
    • für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten,
    • zur Verteilung von Werbematerial oder
    • zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten

    nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

    Hiervon abzugrenzen ist der Antrag auf die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser kommt zum Tragen wenn Hindernisse, wie z. B. Mulden, Hebebühnen, etc., auf die Fahrbahn aufgebracht werden sollen.

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Espelkamp

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495772562117

    Fax: +4957728011

    E-Mail: ordnungsamt@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    • § 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
    • § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Espelkamp

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Die folgenden Anträge können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen:

    • Außengastronomie
    • Gehwegüberfahrten Änderung
    • Gehwegüberfahrten Herstellung
    • Gehwegüberfahrten Zustimmung
    • Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte
    • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis
    • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
    • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft
    • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis bei Baumaßnahmen
    • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
    • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Die Stadt Espelkamp ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

    Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.

    Gebäude und Liegenschaften

    Kreis Minden-Lübbecke

    Otto-Lilienthal-Weg 29
    DE-32425 Minden

    +49 571 94621-0
    +49 571 94621-50
    gebaeude@minden-luebbecke.de

     

    Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe

    Stapenhorststraße 119
    33615 Bielefeld

    www.strassen.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de