Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese "Sonder-" Nutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Der Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Detmold
Je nach Nutzungsart- und dauer sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. Bestimmte Sondernutzungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021