Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der StraßeOnline erledigen
Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder zu Werbe-, Verkaufs- oder Veranstaltungszwecken bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamts. Sondernutzungen zu Werbe- und Verkaufszwecken sind grundsätzlich nur vor dem eigenen Geschäftslokal möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Recklinghausen
evtl. Aufstellungsplan
Voraussetzungen
Hinweise für Recklinghausen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Recklinghausen
gem. Sondernutzungssatzung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021