Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Wermelskirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2196 710-914
E-Mail: c.halbach66@wermelskirchen.de
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021