Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der StraßeOnline erledigen
Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche
Sondernutzungen öffentlicher Fläche sind u.a.- das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- oder Ausstellungsständen
- das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
- die Lagerung von Baumaterialien
- das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Baumaschinen
- die Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u.ä.
Es steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-6100
Fax: 02406 83-6198
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Schriftlicher (online) Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Herzogenrath
Die Gebühren sind von der Besonderheit des Einzelfalles abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath