Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Jegliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, stellt eine Sondernutzung dar. Sie richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Baesweiler über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.
Es wird zwischen gewerblichen und baulichen Sondernutzungen unterschieden:
Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen
- Aufstellen von Mobiliar zwecks Betrieb einer Außengastronomie
- Verkaufsstände bzw. Warenauslagen
- Aufstellen von Werbeeinrichtungen
- Errichtung von Info- bzw. Promotionsständen
- Aufstellen von Blumenkübeln, Fahrradständern, Sonnenschirmen etc.
Beispiele für bauliche Sondernutzungen
- Aufstellen von
- Baugerüsten
- Bau- und Gerätewagen
- Container
- Bauzäunen - Lagerung von Baumaterial
- Sperrungen von Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn etc.)
- Aufgrabungen beispielsweise anlässlich von Tiefbauarbeiten
Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Der Antrag sollte mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung gestellt werden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler