Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der StraßeOnline erledigen

    Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Es wird vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Unter die Sondernutzung öffentlicher Straßen fallen sehr unterschiedliche Anwendungsfälle. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet.

    Es wird zwischen gewerblicher und baulicher Sondernutzung unterschieden.

    Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen:

    • Aufstellen von Außengastronomie
    • Verkaufsstände
    • Aufstellen von Werbetafeln
    • Info-Stände
    • Promotionsstände und Flyerverteilungen
    • Aufstellen von Blumenkübeln

    Beispiele für bauliche Sondernutzungen:

    • Aufstellen von Gerüsten
    • Containerstellungen
    • Materiallager bei Baustellen
    • Aufstellen von Bauzäunen

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_34b6de2ed68788b66259e9405b2d11fe

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    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4101

    E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492144063541

    Fax: +492144063602

    E-Mail: 363-02-Erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492144063541

    Fax: +492144063602

    E-Mail: 363-02-Erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36346

    E-Mail: 363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veranstaltungen - Sachgebiet 361-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:

    • Ein Ausweisdokument
    • Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Flächengröße und Dauer der Nutzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de