Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Veranstaltungen in Fußgängerzonen oder im öffentlichen Straßenraum (wie Trödelmärkte, Feste und Umzüge, Sportveranstaltungen). Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2 StVO, Erteilung von Sondernutzungen und Mietverträgen nach § 46 StVO, Antragstellung in einfacher Ausfertigung sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36310
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Antrag einfach
- Pläne
- Skizzen (nur wenn diese größer als DIN A3 sind, in 11-facher Ausfertigung beilegen)
- evtl. Versicherungsnachweis des Veranstalters
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Bitte beachten Sie, dass zu dem "Antrag auf Erlaubnis" immer die Anlagen "Veranstaltererklärung und "Haftpflichtversicherung" vom Antragsteller unterzeichnet beigefügt werden müssen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen