Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Es wird vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Unter die Sondernutzung öffentlicher Straßen fallen sehr unterschiedliche Anwendungsfälle. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgelistet.
Es wird zwischen gewerblicher und baulicher Sondernutzung unterschieden.
Beispiele für gewerbliche Sondernutzungen:
- Aufstellen von Außengastronomie
- Verkaufsstände
- Aufstellen von Werbetafeln
- Info-Stände
- Promotionsstände und Flyerverteilungen
- Aufstellen von Blumenkübeln
Beispiele für bauliche Sondernutzungen:
- Aufstellen von Gerüsten
- Containerstellungen
- Materiallager bei Baustellen
- Aufstellen von Bauzäunen
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Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:
- Ein Ausweisdokument
- Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art, Flächengröße und Dauer der Nutzung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen