Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzung von Straßen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) über den normalen Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Informationsstände, Restaurationsbereiche, Straßenfeste etc.

    Rechtsgrundlagen sind §18 Straßen- und Wegegesetz NRW und die Sondernutzungssatzung der Stadt Wesel.

    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Dieser ist spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen. Eine maßstabgerechte Lageskizze ist beizufügen.

    Die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und / oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. Die Erlaubnis ist nicht übertragbar.

    Für Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Stadt erhoben.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Klever-Tor-Platz 1

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492812032317

    E-Mail: verkehr@wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de