Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzung von Straßen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Schermbeck

    In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

    Speziellere Erlaubnisse sind im Bereich der Sondernutzung von Straßen notwendig. Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie Werbeplakate anbringen, Gehwegüberfahrten herstellen oder einen Parkplatz für Ihren Umzug absperren möchten.

    Formulare
    Onlinebeantragung

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_64bdefcf6367ec32c7dad0d83125f548

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schermbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 2

    46514 Schermbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4928 53 / 910 - 0

    E-Mail: sondernutzung@schermbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Weseler Straße 2

    46514 Schermbeck

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    • Reisegewerbekarte
    • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schermbeck

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de