Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Lauf-, Rad- und Motorsportveranstaltungen oder auch Schützenumzüge sowie Feierlichkeiten im öffentlichen Straßenraum stellen zumeist Sondernutzungen von Straßen dar, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes bedürfen.
Erlaubnispflichtig sind in der Regel folgende Veranstaltungen
- Leichtathletik
- Motorsport
- Nachbarschaftsfeste u.ä.
- Radsport
- Reitsport
- Umzüge (Schützen, St. Martin, Karneval)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist ein formloser Antrag, aus dem der Veranstalter, die Strecke bzw. der Zugweg, sowie die Zeiten der Veranstaltung und die etwaige Teilnehmerzahl hervorgehen.
Diesem sind beizufügen:
- Nachweis über eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Versicherungssummen
Umfang von Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (Randnr. 20-23)
(Mindestversicherungssummen)
Veranstaltungen mit Kraftwagen und bei gemischten Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge mit Teilnahme von Kraftfahrzeugen)
- 500.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
- 100.000 € für Sachschäden
- 20.000 € für Vermögensschäden
Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts
- 250.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
- 50.000 € für Sachschäden
- 5.000 € für Vermögensschäden
bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern und sonstigen Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge ohne Teilnahme von Kraftfahrzeugen)
- 250.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 €)
- 50.000 € für Sachschäden
- 5.000 € für Vermögensschäden
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes ist, mit Ausnahme der Martinszüge, gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Viersen