Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Jeder, der sich auf den Straßen oder in der Einkaufszone bewegt, ist schon irgendwann einmal einer Sondernutzung begegnet. Eine Sondernutzung ist zum Beispiel die Präsentation von Waren vor den Geschäften, die Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes, die Einrichtung einer Baustelle, das Anbringen eines Hinweisschildes, etc.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinausgeht.
"Gemeingebrauch" ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 14 StrWG NW)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
bei Sondernutzungen:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Solingen
§ 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
Sondernutzungssatzung der Stadt Solingen
Fristen
Hinweise für Solingen
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Solingen
14 Tage
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Solingen