Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen

    Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Jeder, der sich auf den Straßen oder in der Einkaufszone bewegt, ist schon irgendwann einmal einer Sondernutzung begegnet. Eine Sondernutzung ist zum Beispiel die Präsentation von Waren vor den Geschäften, die Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes, die Einrichtung einer Baustelle, das Anbringen eines Hinweisschildes, etc.

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinausgeht.

    "Gemeingebrauch" ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 14 StrWG NW)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d858955a80acae32cb4f940d7e41ea7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-331 Sondernutzungen, verkehrsrechtliche Anordnungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-3610

    Fax: 0212 290-3729

    E-Mail: sondernutzungen@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    bei Sondernutzungen:
    Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW
    Sondernutzungssatzung der Stadt Solingen

    Fristen

    Hinweise für Solingen

    Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung zu stellen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    14 Tage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de