Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Jeder, der sich auf den Straßen oder in der Einkaufszone bewegt, ist schon irgendwann einmal einer Sondernutzung begegnet. Eine Sondernutzung ist zum Beispiel die Präsentation von Waren vor den Geschäften, die Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes, die Einrichtung einer Baustelle, das Anbringen eines Hinweisschildes, etc.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinausgeht.
"Gemeingebrauch" ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 14 StrWG NW)
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Ansprechpartner
33-331 Sondernutzungen, verkehrsrechtliche Anordnungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0212 290-3610
Fax: 0212 290-3729
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
bei Sondernutzungen:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Solingen
Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren:
Die Gebührenübersicht zur Sondernutzung finden Sie unter "Dokumente"
Zuzüglich wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand richtet
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.04.2021
Stichwörter
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