Verkehrsraumeinschränkung InformationserteilungOnline erledigen

    Baustellen- temporäre Verkehrsregelung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wegefläche im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine entsprechende verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO. Hierbei steht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund. Der Fußgänger- und Radverkehr ist dabei besonders zu berücksichtigen.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement - temporäre Verkehrsregelung

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-10284

    Fax: +49 231 50-10284

    E-Mail: baustellen@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Für eine Baumaßnahme im öffentlichen Bereich werden Gehwege, Parkstreifen, Radwege oder Fahrbahnen zur Abwicklung benötigt. Die Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr sind abzustimmen und erst nach Bewilligung des Antrages erlaubt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 45 Abs. 1 und 2 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (allen Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum ) muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig - mindestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Bei größeren, geplanten Baumaßnahmen ist eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde sowie weiteren Beteiligten vorzunehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 40,00 Euro und erhöht sich je nach Dauer und Aufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de