Baustellen- temporäre Verkehrsregelung
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wegefläche im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine entsprechende verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO. Hierbei steht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund. Der Fußgänger- und Radverkehr ist dabei besonders zu berücksichtigen.
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Baustellenmanagement - temporäre Verkehrsregelung
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Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Für eine Baumaßnahme im öffentlichen Bereich werden Gehwege, Parkstreifen, Radwege oder Fahrbahnen zur Abwicklung benötigt. Die Auswirkungen auf den fließenden und ruhenden Verkehr sind abzustimmen und erst nach Bewilligung des Antrages erlaubt.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 45 Abs. 1 und 2 StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung (allen Straßenbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum ) muss bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig - mindestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten vollständig ausgefüllt mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Bei größeren, geplanten Baumaßnahmen ist eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde sowie weiteren Beteiligten vorzunehmen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 40,00 Euro und erhöht sich je nach Dauer und Aufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen