Verkehrsraumeinschränkung InformationserteilungOnline erledigen

    Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Öffentliche Straßen können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Eine Sondernutzungserlaubnis außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden; innerhalb einer Ortschaft, bei der Stadt oder Gemeinde. Weiterhin können unter bestimmten Umständen Verkehrsraumeinschränkung genehmigt werden, wie zum Beispiel die Parkplatzabsperrung in einer Halteverbotszone für einen Umzug, oder auch Gehwegüberfahrten.

     

    Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen (zu gewerblichen Zwecken)

    Das Errichten von Gegenständen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Sondernutzung (Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus) dar. Sondernutzungen sind insbesondere das Aufstellen von

    • Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
    • Werbeständern/Verkaufsauslagen
    • Plakatierung
    • Informations- und Verkaufsständen
    • Verteilen von Handzetteln/Werbematerial.

    Da bei der Vielzahl an Sondernutzungsfällen nicht alle abschließend aufgeführt werden können, wird empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.

    Bitte nutzen Sie zur Beantragung die hinterlegten Formulare:

    • Antrag auf Sondernutzung, oder
    • Antrag auf Plakatierung

    Bei Fragen wenden Sie sich an: vl.gewerbe@bad-honnef.de

     

    Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen und Arbeiten im Straßenraum

    Als Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zählt z.B. die Aufstellung von

    • Gerüsten
    • Schutt- und Materialcontainern
    • Bauzäunen
    • Baumaschinen etc.
    • das Abstellen von Gegenständen und Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z.B. Sand, Kies, Steine etc
    • Arbeiten im Straßenraum
    • Verkehrsbeschränkungen während einer Baumaßnahme

    Für alle oben genannten Anliegen nutzen Sie das hinterlegte Formular verkehrsrechtliche Anordnung.

    Der Sondernutzungsantrag ist mindestens zwei Wochen vor Ausübung der Sondernutzung zu stellen (Sondernutzungssatzung).

    Bei fragen wenden Sie sich an:strassenverkehr@bad-honnef.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e23746485676bd9d8756cfb49a9562b

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-32 Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die erforderlichen Unterlagen sind je nach gestelltem Antrag unterschiedlich.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Für die gelisteten Sondernutzungen werden Gebühren nach der Satzung der Stadt Bad Honnef über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren variiert in Abhängigkeit von Art, Dauer und Größe der Sondernutzungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de