Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Haupt- und Nebenwohnung

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Einwohner*innen können eine oder mehrere Wohnungen bewohnen. Das Melderecht unterscheidet deshalb die Wohnungen nach der melderechtlichen Wohnungsart, auch Wohnungsstatus genannt.

    Danach werden Wohnungen unterschieden in:

    • Alleinige Wohnung
    • Hauptwohnung
    • Nebenwohnung
    • Wohnung im Ausland

    Es besteht keine Wahlmöglichkeit für Sie, ob die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung registriert werden soll.

    Welchen Wohnungsstatus die ins Melderegister einzutragende Wohnung hat, bestimmt die Meldebehörde. (§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)).

    Unterscheidung der Wohnungsarten

    Alleinige Wohnung

    • Einwohner*in hat nur eine Wohnung in Deutschland.
    • Alleinige Wohnung und Hauptwohnung sind in ihrer rechtlichen Bedeutung identisch.

    Hauptwohnung

    • Einwohner*in hat in mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen.
    • Die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung ist die Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.
    • Die vorwiegende Benutzung einer Wohnung ist dort anzunehmen, wo sich die*der Einwohner*in (bei Verheirateten: wo sich die Familie) am häufigsten aufhält.

    Nebenwohnung

    • Alle weiteren inländischen Wohnungen, die von der Meldebehörde nicht zur Hauptwohnung bestimmt wurden.
    • Haupt- und Nebenwohnung können auch innerhalb der gleichen Gemeinde bestehen.
    • In Dortmund sind Nebenwohnungen zweitwohnungssteuerpflichtig.
    • Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer hält das Steueramt bereit. Siehe Stichwort "Zweitwohnungssteuer".

    Wohnung im Ausland

    • Wohnungen von Einwohner*innen im Ausland sind nach dem Bundesmeldegesetz nicht meldepflichtig.
    • Sie werden nicht als aktuelle Wohnung ins Melderegister eingetragen und werden bei der Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnungen melderechtlich nicht beachtet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 26.08.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

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    Deutsch

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