Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Bei Zuzug in Paderborn sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung
Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
Bitte beachten Sie:
Personen, die aus dem EU-Ausland oder der Ukraine zuziehen, können wegen der Prüfung ihrer Identitätsdokumente nur im Einwohneramt Bahnhofstraße angemeldet werden. Hierzu müssen Sie persönlich vorstellig werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
- bei Kindern unter 16 Jahren: die Abstammungs- oder Geburtsurkunde oder den alten Kinderreisepass, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist
- Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
- Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern (nur bei Neuanmeldungen aus dem Ausland)
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Die Formulare finden Sie unter "Downloads".
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Ihren Arbeitgeber
- ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
- Ihre Krankenkasse
- Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
- als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn
- Ihre Versicherungen
- Ihre Telefongesellschaft
- Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
- das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
- das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!
Sofern Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung - Abt. Verkehrssicherung.
Bitte informieren Sie sich über weitere Details unter "Downloads".
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Paderborn