Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Bei Zuzug in Paderborn sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung 

    Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.

    Bitte beachten Sie:

    Personen, die aus dem EU-Ausland oder der Ukraine zuziehen, können wegen der Prüfung ihrer Identitätsdokumente nur im Einwohneramt Bahnhofstraße angemeldet werden. Hierzu müssen Sie persönlich vorstellig werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dba13256e5bc6c7ce5947364782f7001

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
    • bei Kindern unter 16 Jahren: die Abstammungs- oder Geburtsurkunde oder den alten Kinderreisepass, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist
    • Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
    • Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern (nur bei Neuanmeldungen aus dem Ausland)

    Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:

    • Vollmacht
    • unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

    Die Formulare finden Sie unter "Downloads".

    Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
    Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    • Ihren Arbeitgeber
    • ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
    • Ihre Krankenkasse
    • Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
    • als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn
    • Ihre Versicherungen
    • Ihre Telefongesellschaft
    • Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
    • das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
    • das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist

    Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

    Sofern Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung - Abt. Verkehrssicherung.

    Bitte informieren Sie sich über weitere Details unter "Downloads".

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de