Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Wer in Deutschland aktuell gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Steht jedoch bei Bezug der Wohnung bereits fest, dass der in Aussicht genommene Aufenthalt sicher oder mit großer Wahrscheinlichkeit länger dauern wird, hat sich die Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dasselbe gilt für jene, die nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen sind. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Für die Anmeldungeiner Nebenwohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass, bei minderjährigen Kindern den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch im Original.

    Die Anmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben und von ihr oder ihrer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin/ihrem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen einschließlich Wohnungsgeberbestätigung.vorzulegen.

    Bei Ehepaaren (bei Umzug/Zuzug im Inland) ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und den Ausweis des Ehepartners vorlegt.

    Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft, kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Der Partner/die Partnerin muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift des Partners/der Partnerin ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und des gültigen Personalausweises/Reisepasses erforderlich.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird  mit Verwarngeld oder Bußgeld geahndet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de