Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Wer in Deutschland aktuell gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Steht jedoch bei Bezug der Wohnung bereits fest, dass der in Aussicht genommene Aufenthalt sicher oder mit großer Wahrscheinlichkeit länger dauern wird, hat sich die Person innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Dasselbe gilt für jene, die nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Für die Anmeldungeiner Nebenwohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass, bei minderjährigen Kindern den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch im Original.
Die Anmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben und von ihr oder ihrer schriftlich bevollmächtigten Vertreterin/ihrem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen einschließlich Wohnungsgeberbestätigung.vorzulegen.
Bei Ehepaaren (bei Umzug/Zuzug im Inland) ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und den Ausweis des Ehepartners vorlegt.
Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft, kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Der Partner/die Partnerin muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift des Partners/der Partnerin ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und des gültigen Personalausweises/Reisepasses erforderlich.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Verwarngeld oder Bußgeld geahndet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021