Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen habe, ist auch diese anzumelden.
Die Nebenwohnung kann sowohl bi der Meldebehörde der Hauptwohnung, als auch bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden.
Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
- Ausweisdokumente
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Bünde
Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlichem Einzug in die neue Wohnung zu erledigen. Der Beginn des Mietverhältnisses im Mietvertrag ist nicht relevant.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bünde
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
KfZ-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit umgeschrieben werden, sofern Sie noch keinen Adressaufkleber besitzen. Ansonsten wenden Sie sich an die Führerscheinstelle des Kreises Herford.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Bünde