Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 963-231
Fax: 05242 963-393
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 9040-90
Fax: 05242 9040-91
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug
Kosten
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Weitere Informationen
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
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