Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Lüdinghausen herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen! 

    Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.

    Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Das passende Formular finden Sie hier auf der Seite. 


    Bei persönlicher Vorsprache wird Ihre Anmeldung direkt bearbeitet. Diese müssen Sie persönlich unterschreiben und selbst oder von einem bevollmächtigten Vertreter im Bürgerbüro abgeben.

    Bitte vergessen Sie nicht, dass auch ein Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) an- und abgemeldet werden muss.


    Unser Tipp: 
    Nehmen Sie neben den Ausweispapieren die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit (ehemals Kfz-Schein) und lassen die neue Anschrift eintragen (Änderung nur bei Umzug innerhalb des Kreises Coesfeld und Anmeldung der Hauptwohnung möglich).

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Bundesmeldegesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f9a0066e748abf3bf2ba74279d89b563

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    Fax: 02591 926-139

    E-Mail: info@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Personalausweis und/oder Reisepass

    Wohnungsgeberbescheinigung

    Wenn ein Elterteil mit einem mindejährigen Kind umzieht benötigen wir die Einverstädniserklärung beider Elternteile

     

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de