Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Änderung des Wohnsitzes
Anmeldung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land nach Sankt Augustin ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anmelden.
Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der Bundesrepublik ist eine Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere/n Wohnung/en als Nebenwohnsitz anzumelden. Als Hauptwohnsitz melden Sie bitte die Wohnung an, die von Ihnen überwiegend genutzt wird.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes von Sankt Augustin Ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice ummelden.
Abmeldung
Wenn Sie aus Sankt Augustin wegziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen, ist keine Abmeldung beim Bürgerservice notwendig. Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt eine automatische Abmeldung in Sankt Augustin.
Eine Abmeldung beim Bürgerservice ist nur erforderlich,
bei Wegzügen ins Ausland (innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug) und
bei Aufgabe einer von mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik, egal ob dies die Haupt- oder Nebenwohnung ist
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
Für die Anmeldung:
- Ausweise aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bei Ehepartnern
- Lebenspartnerschaftsurkunde bei Lebenspartnern
- Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters)
- ggf. die Bestallungsurkunde des Betreuers
- die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.
- bei Vorlage einer ausländischen Urkunde ist zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Für die Ummeldung (innerhalb der Gemeinde) :
- Ausweise aller umzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, Aufenthaltstitel)
- Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters)
- ggfs. die Bestallungsurkunde des Betreuers
- die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Ausweisdokumente erforderlich.
Für die Abmeldung (Wegzug ins Ausland):
- Ausweise aller meldepflichtigen Personen
- (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
- Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.
Für die Abmeldung (Aufgabe einer Nebenwohnung im Inland):
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung kann postalisch übersandt werden.
- Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.
Für die Umwandlung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung:
- Ausweise aller meldepflichtigen Personen(Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
- Die persönliche Vorsprache eines Meldepflichtigen ist wegen der Änderung der Dokumente erforderlich.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin