Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Wer in Wassenberg eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei dem Einwohnermeldeamt anzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.
Die Anmeldung können Sie im Einwohnermeldeamt persönlich vornehmen. Bei Familien und Lebenspartnerschaften genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der/die Meldepflichtige sich vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er/sie jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können. Hierzu gehören beispielsweise auch Auskünfte über weitere Wohnungen und den Status dieser Wohnungen (Haupt- oder Nebenwohnung).
Das Formular für die Wohnungsanmeldung sowie die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wassenberg
Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis - nicht vorhanden: Geburtsurkunde -) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis, da eine Anschriftenänderung erfolgen muss
Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Wassenberg