Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Hinweise für Hückelhoven
Anmeldung, Ummeldung
Wer eine neue Wohnung in Hückelhoven bezieht, hat sich bei der Meldebehörde (Stadtbüro) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anzumelden. Dies gilt sowohl bei einem Umzug innerhalb von Hückelhoven als auch bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
Zur Meldung ist verpflichtet, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Meldepflicht denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Für die Anmeldung einer Familie ist die persönliche Vorsprache von mindestens einem Elternteil/Ehegatten erforderlich. Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.
Die melderechtliche An-, Ab- oder Ummeldung muss vor Ort im Stadtbüro erfolgen. Der Online-Vorgang dient lediglich zur allgemeinen Kontaktaufnahme!
Benötigt werden
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
- Für Personen, die keinen der o.a. Ausweisdokumente besitzen, ist eine Geburtsurkunde im Original vorzulegen
- Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Anmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
- Die Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeber (Eigentümer, Vermieter, Wohnungsverwaltung).
Abmeldung
Wer aus einer Wohnung in Hückelhoven auszieht, hat sich grundsätzlich nicht abzumelden, es sei denn, es wird eine Wohnung im Ausland bzw. keine neue Wohnung im Inland bezogen.
In diesem Fall ist der Wegzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher der Meldebehörde (Stadtbüro) zu melden
Benötigt werden
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden Personen
- Ist für die gesetzliche Vertretung einer meldepflichtigen Person ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Abmeldung vornehmen. Es ist die Bestallungsurkunde und der Ausweis der Betreuerin/des Betreuers vorzulegen.
- Bestätigung des Auszugs durch den Wohnungsgeber.
Gebühren
An- oder Abmeldungen sind gebührenfrei.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
- betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021