Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie eine Wohnung in Köln bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Es besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Nebenwohnsitz vorzunehmen. Weitere Infos finden Sie weiter unten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Anmeldeformular
Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder unter Downloads und Infos zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehm - Personalausweis oder Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Erklärung zum Nebenwohnsitz
Das Formular können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.
Wenn Sie in Köln bereits mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, wird dieses Formular nicht benötigt. - Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
- Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug
In der Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen - Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug
Kosten
Hinweise für Köln
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021