Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Beschreibung
Hinweise für Moers
Anmeldung
Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerservice der Stadt Moers anmelden.
Was wird benötigt?
- Standesamtliche Urkunde
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass
Wichtig: Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland können keinen Nebenwohnsitz im Inland anmelden (§ 21 BMG Absatz 2).
Melden Sie sich in Moers mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie dieser bevollmächtigten Person das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die standesamtliche Urkunde und Ihren Personalausweis/Reisepass mit.
Sofern die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail vorgenommen wird, benötigt der Bürgerservice der Stadt Moers eine Kopie der standesamtlichen Urkunde, des Personalausweises oder Reisepasses und das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (Meldeschein).
Abmeldung
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653
E-Mail: Buergerservice@Moers.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
- Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
- betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.
Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
- § 23a Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Sie sprechen persönlich vor.
- Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
- Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
- Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Moers
keine
Kosten
Hinweise für Moers
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021