Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnsitz an-/abmelden

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Inland, kann nur eine Hauptwohnsitz (Hauptwohnung) sein. Jede weitere Wohnung im Inland ist Zweit- bzw. Nebenwohnsitz (Nebenwohnung). Besitzen Sie nur eine Wohnung im Inland, kann diese nicht als Nebenwohnung angemeldet werden. Ein Wohnsitz im Ausland wird nicht im Melderegister erfasst.

    Sie können einen Zweit- bzw. Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro anmelden. Über die Anmeldung erfolgt eine automatische Meldung an den bisherigen alleinigen Wohnsitz.

    Soll der Dinslakener Hauptwohnsitz wegen Umzug in eine andere Gemeinde/Stadt zur Zweitwohnung umgeändert werden, wird das in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde erklärt. Die Änderung erfolgt dann ebenfalls automatisch.

    Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

    Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes erfolgt nur über den Hauptwohnsitz und ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung geben Sie bitte auch das Auszugsdatum an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66-556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de