Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Wie wird eine Vaterschaft anerkannt?
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Die Mutter des Kindes muss aber in jedem Fall zustimmen, damit die Anerkennung wirksam wird.
Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter beurkunden lassen. Das können Sie bei folgenden Stellen tun:
- bei dem Urkundsbeamten des Jugendamtes,
- beim Standesamt,
- beim Notar oder
- beim Amtsgericht.
Es müssen nicht beide Elternteile ihre Erklärung gleichzeitig und am selben Ort abgeben. Wird die Vaterschaft zunächst nur vom Vater anerkannt, wird diese erst mit der nachträglichen Zustimmung der Mutter wirksam.
Was passiert, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt?
Erkennt der leibliche Vater die Vaterschaft nicht an, können Sie als Mutter beantragen, die Vaterschaft durch das Familiengericht feststellen zu lassen. In diesem Verfahren kann gleichzeitig über die Unterhaltsverpflichtung des leiblichen Vaters gegenüber seinem Kind entschieden werden.
Das Jugendamt unterstützt Sie gerne, wenn Sie die Vaterschaft anerkennen oder feststellen lassen möchten oder den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen wollen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst bei ihrem zuständigen Jugendamt oder Standesamt darüber.
Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeitern möglich sind.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 59 - 60 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGM VIII) - Beurkundung
§§ 1591 bis 1600d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Abstimmung / Vaterschaft
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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