Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Wie wird eine Vaterschaft anerkannt?

    Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Die Mutter des Kindes muss aber in jedem Fall zustimmen, damit die Anerkennung wirksam wird.

    Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter beurkunden lassen. Das können Sie bei folgenden Stellen tun:

    • bei dem Urkundsbeamten des Jugendamtes, 
    • beim Standesamt,
    • beim Notar oder
    • beim Amtsgericht.

    Es müssen nicht beide Elternteile ihre Erklärung gleichzeitig und am selben Ort abgeben. Wird die Vaterschaft zunächst nur vom Vater anerkannt, wird diese erst mit der nachträglichen Zustimmung der Mutter wirksam.

    Was passiert, wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt?

    Erkennt der leibliche Vater die Vaterschaft nicht an, können Sie als Mutter beantragen, die Vaterschaft durch das Familiengericht feststellen zu lassen. In diesem Verfahren kann gleichzeitig über die Unterhaltsverpflichtung des leiblichen Vaters gegenüber seinem Kind entschieden werden.

    Das Jugendamt unterstützt Sie gerne, wenn Sie die Vaterschaft anerkennen oder feststellen lassen möchten oder den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen wollen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aad1a3564f99d7c0fc3fe00a2ef15170

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundigen Sie sich bitte zuerst bei ihrem zuständigen Jugendamt oder Standesamt darüber.

    Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeitern möglich sind.

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    §§ 59 - 60 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGM VIII) - Beurkundung

    §§ 1591 bis 1600d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Abstimmung / Vaterschaft

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de