Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Bekommt eine nicht verheiratete Frau ein Kind, so bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Feststellung, auch wenn die Mutter mit dem Kind und dem Vater zusammenlebt.

    Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann nur freiwillig erfolgen und muss in besonderer Form beurkundet werden. Von dieser Urkunde erhalten die Mutter, der Vater und das Kind jeweils eine beglaubigte Abschrift.

    Ein Minderjähriger kann seine Vaterschaft nur selbst anerkennen, seine gesetzlichen Vertreter müssen aber zustimmen. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden.

    Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beurkundet werden:

    • beim Jugendamt
    • beim Standesamt
    • beim Amtsgericht

    sowie kostenpflichtig:

    • beim Notar

    Ist Ihr Wohnort

    • in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, so ist das Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück (www.rheda-wiedenbrueck.de),
    • in der Stadt Verl, so ist das Jugendamt der Stadt Verl (www.verl.de) oder
    • in der Stadt Gütersloh, so ist das Jugendamt der Stadt Gütersloh (www.guetersloh.de)
      für Sie zuständig.

    Beurkundungen sind auch am Wohnort des Vaters möglich. Lebt er im Ausland, kann die Beurkundung auch beim zuständigen deutschen Konsulat vorgenommen werden.

    Wenn die Mutter eines Kindes Fragen zum Thema "Vaterschaftsfeststellung" hat, berät und unterstützt sie das Jugendamt kostenfrei. Auf ihren Wunsch unternimmt das Jugendamt darüber hinaus als Beistand alle notwendigen Schritte zur Feststellung der Vaterschaft.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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