Erklärung zur VaterschaftsanerkennungOnline erledigen

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Rosendahl

    Beschreibung

    Hinweise für Rosendahl

    Grundsätzlich ist rechtlich gesehen Vater eines Kindes der Mann,
    • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,

    oder wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann,

    • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
    • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

    Für die Anerkennung der Vaterschaft ist die öffentliche Beurkundung vorgesehen. Abgegeben werden kann die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt, Jugendamt oder einem Notar. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Erforderlich ist auf jeden Fall die Zustimmung der Mutter. Hierzu ist auch die öffentliche Beurkundung erforderlich.

    Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter können gemeinsam oder auch zu verschiedenen Zeitpunkten abgegeben werden.

    Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt des Kindes beim Geburtsstandesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenregister eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenregister nachträglich ergänzt.

    Wirksam wird die Vaterschaftsanerkennung nur dann

    • wenn die Mutter nicht verheiratet ist
    • wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht eingereicht ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.
    Weitere Informationen zu diesem komplizierten Thema erhalten Sie bei uns.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt, Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    48720 Rosendahl

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    • Personalausweise
    • wenn möglich, die Geburtsurkunden der Eltern

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Die Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de