Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn die Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sie kann in jedem deutschen Standesamt abgegeben werden und ist gebührenfrei. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Die Vaterschaftsanerkennung sollte vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung muss von beiden Elternteilen persönlich gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Sie können die Vaterschaftsanerkennung auch beim Jugendamt oder bei Notar:innen beurkunden lassen.
Die Anerkennung der Vaterschaft beinhaltet nicht die Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts. Die gemeinsame Sorge können Sie vor und nach der Geburt beim Jugendamt oder bei Notar:innen erklären.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:
- Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Vaters
- evtl. Mutterpass
Wenn die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt des Kindes erfolgt, ist außerdem erforderlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist im Standesamt gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen