Erklärung zur VaterschaftsanerkennungOnline erledigen

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn die Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sie kann in jedem deutschen Standesamt abgegeben werden und ist gebührenfrei. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

    Die Vaterschaftsanerkennung sollte vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

    Die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung muss von beiden Elternteilen persönlich gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

    Sie können die Vaterschaftsanerkennung auch beim Jugendamt oder bei Notar:innen beurkunden lassen.

    Die Anerkennung der Vaterschaft beinhaltet nicht die Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts. Die gemeinsame Sorge können Sie vor und nach der Geburt beim Jugendamt oder bei Notar:innen erklären.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca238081ebf0881b691f21861033162b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Um die Erklärung aufzunehmen, müssen folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden:

    • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • evtl. Mutterpass

    Wenn die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt des Kindes erfolgt, ist außerdem erforderlich:

    • Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist im Standesamt gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de