Erklärung zur VaterschaftsanerkennungOnline erledigen

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Die Vaterschaftsanerkennung ist eine öffentlich beurkundete Erklärung, durch die der biologische Vater zum rechtlichen Vater wird.

    Sie kann bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkannt werden.

    Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht ist beim Standesamt nicht möglich.

    Zur Vaterschaftsanerkennung müssen beide Elternteile anwesend sind.  Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden.

    Sollte einer der Beteiligten kein deutsch sprechen oder verstehen, müssen Sie selber einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf weder mit der Mutter noch dem Vater des anzuerkennenden Kindes verwandt sein und muss durch eine eidesstattliche Versicherung die rechtmäßige Übersetzung erklären.

    Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte vor der Terminabsprache per E-Mail mit Fotos/Scans Ihrer Ausweise an das Standesamt der Stadt Wegberg unter der E-Mailadresse standesamt@stadt.wegberg.de.

    Unterlagen

    Für die Beurkundung der Vaterschaft oder der Mutterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
    • Geburtsurkunden beider Elternteile,
    • Nachweis des Familienstandes der Mutter.

    Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

    Gebühren

    Gebührenfrei

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8f7bed61329d82e684d16040b1ea0117

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    41844 Wegberg

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de