Erklärung zur VaterschaftsanerkennungOnline erledigen

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.

    Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.

    Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Vaterschaftsanerkennung nach Geburt des Kindes erfolgt

    • Mutterpass, wenn die Beurkundung vor Geburt des Kindes erfolgt

    • Geburtsurkunden beider Elternteile

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist kostenfrei.

    Auch bei Notarinnen oder Notaren können Sie die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Dies ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bitte beachten Sie, dass eine Vaterschaftsanerkennung zusammen mit einer Sorgerechtserklärung nur beim Jugendamt erfolgen kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de