Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.
Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind. Jetzt erst stehen Ihnen als Vater des Kindes Rechte zu beziehungsweise entstehen auch Pflichten.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung.
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Ansprechpartner
Standes- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451 629-934
Fax: 02451 629-929
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Reisepass
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Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Vaterschaftsanerkennung nach Geburt des Kindes erfolgt
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Mutterpass, wenn die Beurkundung vor Geburt des Kindes erfolgt
- Geburtsurkunden beider Elternteile
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist kostenfrei.
Auch bei Notarinnen oder Notaren können Sie die Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Dies ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bitte beachten Sie, dass eine Vaterschaftsanerkennung zusammen mit einer Sorgerechtserklärung nur beim Jugendamt erfolgen kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Geilenkirchen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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