Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Roetgen
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
Voraussetzung: Es besteht keine Vaterschaft eines anderen Mannes.
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Zustimmung der Mutter
- Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter nicht die eheliche Sorge zusteht
- Zustimmung des Ehemannes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war
Bei der Anerkennung im Scheidungsverfahren - qualifizierte Vaterschaftsanerkennung wird erst nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam.
- Zustimmungserfordernisse nach dem Heimatrecht des Kindes bei Auslandsbeteiligung zu beachten. Hierfür setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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