Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Auch wenn die Mutter nicht verheiratet ist, kann mit Zustimmung der Mutter der Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen. Voraussetzung ist, dass Beide - Mutter und Vater - persönlich zum Standesamt kommen, um die Vaterschaft anzuerkennen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft möglich.
Die Erklärung zu dem gemeinsamen Sorgerecht kann nur beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen.
In besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder wenn die Mutter des Kindes noch verheiratet ist, sollten Sie vorher Kontakt mit Ihrem Standesamt aufnehmen.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Aktuelles Ausweisdokument und gegebenenfalls Aufenthaltstitel,
- Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter,
- Mutterpass,
- eventuell Geburtsurkunde des Kindes,
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen