Erklärung zur VaterschaftsanerkennungOnline erledigen

    Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    Hinweise für Oberhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Die Vaterschaft kann zu dem Kind einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch

    • Anerkennung oder
    • gerichtliche Feststellung

    wirksam festgestellt wurde.


    Der Vater kann nur selbst in öffentlich-beurkundeter Form anerkennen.
    Die  Anerkennung ist zeitlich unbegrenzt

    • beim Jugendamt
    • beim Standesamt
    • beim Amtsgericht oder
    • bei einem Notar

    möglich.


    Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.

    Die Anerkennung ist wirksam, wenn sie den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.

    Die vor der Geburt des Kindes abgegebene Anerkennung kann erst mit der Geburt des Kindes wirksam werden.

    Die Vaterschaft zu dem Kind einer verheiraten Frau kann nur unter bestimmten Umständen anerkannt werden.
    Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das Standes- oder Jugendamt.

    Rechtsfolge einer Vaterschaftsanerkennung
    Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein.


    Bitte beachten Sie:
    Durch eine Vaterschaftsanerkennung werden Sie als Vater nicht automatisch sorgeberechtigt.

    Die gemeinsame Sorge kann ausschließlich beim Jugendamt oder Notar erklärt werden. Dies ist auch in einem Schritt mit der Vaterschaftsanerkennung möglich.
    Ebenfalls wird die gemeinsame Sorge durch die Eheschließung der Eltern begründet.

    Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren! Tel. 0208 / 825-9426

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c15b318a7ba873ece9a3b6be408098cd

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0208 825-2070

    Fax: 0208 825-2723

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • Reisepass, Personalausweis oder ID-Card des Vaters
    • Geburtsurkunde des Vaters

    In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen.

    Ausländische Urkunden müssen auf deutsch übersetzt werden.
     
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberhausen

    Kosten

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    Die Vaterschaftsanerkennung ist beim Standesamt gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de