Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Entziehung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Entziehung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit

                - Taxen,
                - Mietwagen,
                - Krankenkraftwagen,
                -
    gebündelten Bedarfsverkehr,
                - Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,

    benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


    Voraussetzung:
    Sie müssen das 21.  Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3268ef76b4016e3b1fba4f371683afc5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 2

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7001

    Fax: 02381 17-2932

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-2243

    Fax: 02381 17-2884

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 2

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7001

    Fax: 02381 17-2932

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Personalausweis oder Reisepass
    • eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)
    • Führungszeugnis (meistens zu beantragen bei den Bürgerämtern - bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen
    • eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
    • und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).



      Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen:

    • Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
    • Gesundheitsteam - Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
      Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
    • Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
      Am Heessener Wald 6 - 59073 Hamm
    • Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
    • Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
    • Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
    • ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen

    • wenn die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: 
      zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV.

      Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.

    • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 Abs.10 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    • bei Ersterteilung 43,90 €
    • bei Verlängerung 38,00 €

    • zzgl. - bei erforderlichem Umtausch
    • des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein  30,30 €                                                                                                                                                                                                      

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de