Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Sie wollen umziehen oder benötigen für eine Veranstaltung Straßenschilder?
Um sich ein oder mehrere Schilder ausleihen zu können, müssen Sie eine Sperrgenehmigung vorlegen.
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Ansprechpartner
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) Geschäftsbereich Stadtreinigung Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Amt für Verkehr Abteilung Mobilitätsplanung Team Verkehrssicherheit und -regelungen Ausnahmegenehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Eine vom Amt für Verkehr ausgestellte Sperrgenehmigung.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Antragstellung erfolgt online oder telefonisch über den Umweltbetrieb.
- Die Sperrgenehmigung wird vom Amt für Verkehr ausgestellt.
- Die Verkehrszeichen können auf dem Bauhof Ost, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld immer Montag - Donnerstag von 07:30 - 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 - 11:30 Uhr abgeholt werden.
Da nur ein gewisses Kontingent an Verkehrszeichen zur Verfügung steht, ist es von Vorteil diese frühzeitig zu reservieren. So können Sie sichergehen, dass die Verkehrszeichen auch zum gewünschten Termin bereitstehen. Eine Rückmeldung auf den Onlineantrag erfolgt nur, wenn Schilder nicht verfügbar sind. Ansonsten können Sie die Schilder wie beantragt abholen. Sollte die Aufstellung durch den Umweltbetrieb erfolgen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf. Alternative Ausleihmöglichkeiten bieten private Anbieter.
Fristen
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- Die Ausleihfrist beträgt 2 Wochen bzw. den vereinbarten Ausleihzeitraum.
- Die Verkehrszeichen sind unmittelbar am nächsten Werktag zurückzugeben.
- Für eine verspätete Rückgabe werden die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt.
Bearbeitungsdauer
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Bitte stellen Sie den Antrag auf das Ausleihen der Verkehrszeichen mindestens eine Woche vor dem Ausleihtermin.
Die Verkehrszeichen müssen mindestens vier Tage vor Gültigkeit des Halteverbots aufgestellt werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Beschädigungen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen oder bei Verlust werden die Verkehrszeichen in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024
Stichwörter
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