Tätige Personen im Prostitutionsgewerbe Anmeldung

    Weitere Personen anmelden, die im Prostitutionsbetrieb arbeiten

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Informationen für in der Prostitution tätige Personen

    Prostitution ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie freiwillig von Personen über 18 Jahren ausgeübt wird. Näheres regelt das Prostituiertenschutzgesetz.

    Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor Kriminalität wie Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken.

    Ein wesentliches Kernelement des Gesetzes ist die Anmeldepflicht für die in der Prostitution tätigen Personen.

    Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung, die kostenlos und für zwei Jahre gültig ist. Auf Wunsch wird Ihnen zusätzlich eine Anmeldebescheinigung mit einem Alias-Namen (Arbeitsnamen) ausgestellt. Hierdurch können Sie Ihre Anmeldung nachweisen, ohne Ihre Identität preisgeben zu müssen.

    Die Anmeldung ist verbunden mit einem Beratungsgespräch, das u.a. Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten beinhaltet, insbesondere zu den Themen Krankenversicherung und Steuerpflicht, aber auch zu sozialen Beratungsangeboten sowie der Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.

    Zudem ist vorab eine anonyme, kostenlose gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt verpflichtend für Ihre Anmeldung. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorzulegen ist.

    Details zum Ablauf und Inhalt der gesundheitlichen Beratung finden Sie hier.

    Wenn Sie einen Termin für eine Anmeldung oder eine gesundheitliche Beratung wünschen, füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus.

    Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Nationalpass bzw. Ihr gültiges Ausweisdokument und ein Lichtbild mit.

    Weitere Informationen und Hilfen finden Sie in der Infobox auf der rechten Seite.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 16

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-350

    Fax: 02821 85-587

    E-Mail: ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen / Prostituierte Anmeldung von Prostituierten Lichtbild Bescheinigung über gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate) Bei Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis über die Berechtigung, eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de