Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss ErlaubnisOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss Erlaubnis

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Beim Bau eines Brunnens zur Grundwasserentnahme ist aber folgendes zu beachten:

    Die Arbeiten sollten durch eine Fachfirma durchgeführt werden, da nutzbares Grundwasser in gleichbleibend ausreichender Menge und Qualität erst im Bereich des klüftigen Mergels (dem verbreiteten Untergrundgestein im Herner Stadtgebiet) zu erwarten ist.

    Dieses Grundwasservorkommen muss durch Dichtungsmaterial (zum Beispiel Quellton) beim Brunnenbau im Bereich der vertonten Mergeloberfläche vom oberen Grundwasserhorizont (im Quartär) getrennt werden. Mit dieser Abdichtung im Bereich der vertonten Mergeloberfläche können Verschleppungen von möglicherweise belastetem Wasser in den tieferen Untergrund vermieden werden. Auf diese Weise verursachte Belastungen des tieferen Grundwassers würde die Wasserbehörde dem Betreiber der Brunnenanlage anlasten und entsprechende Maßnahmen anordnen müssen.

    Aufgrund von Erfahrungswerten kann angenommen werden, dass das Grundwasser im klüftigen Mergel eventuell ab circa 8 bis 20 Meter Tiefe angetroffen werden kann; der Sickerwasserhorizont des ersten Grundwasserstockwerkes ist ab circa 2 Meter Tiefe anzutreffen. Genauere Angaben über die örtlichen Verhältnisse (Tiefe der Grundwasservorkommen / eventuelle Nähe zu Altlastenverdachtsflächen) liegen in der Regel dem Fachbereich Umwelt der Stadt Herne vor.

    Sollten Auffälligkeiten des geförderten Grundwassers beobachtet werden (Geruch/Verfärbung), muss unverzüglich der "Fachbereich Umwelt und Stadtplanung - Untere Wasserbehörde" benachrichtigt werden.

    Brunnen zur Trinkwassergewinnung unterliegen der Aufsicht des "Fachbereiches Gesundheit" (ehemals Gesundheitsamt) und sind dort anzumelden.  

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

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