Niederlassungen von Hochschulen Anerkennung
Niederlassungen von Hochschulen Anerkennung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Voraussetzungen
- aktuell gültige Niederlassungserlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- neuer und alter Pass/Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
Gebühren
113 Euro
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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