Niederlassungen von Hochschulen Anerkennung

    Niederlassungen von Hochschulen Anerkennung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    • aktuell gültige Niederlassungserlaubnis

     

    Erforderliche Unterlagen

    • neuer und alter Pass/Reisepass
    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)

     

    Gebühren
    113 Euro

     

    Terminbuchung

    Ansprechpartner

    Team Ausländeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15-1308

    Fax: 02251 15-388

    E-Mail: auslaenderamt@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de