Taxigenehmigung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Gewerbliche Personenbeförderung
mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen
Die unten näher beschriebenen entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen oder Gütern mit Taxi, Mietwagen oder LKW sind genehmigungspflichtig.
Diese Genehmigungen werden für die Dauer von max. 5 Jahren erteilt.
Voraussetzung für die Erteilung bzw. Antragstellung sind die fachliche Eignung, sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Im Taxenverkehr besteht für die Stadt Hamm eine Warteliste, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann.
Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage.
Gewerbliche Personenbeförderung
mit Kraftfahrzeugen bis max. 8 Fahrgastplätzen
Taxikonzession
Unterliegt der per Ratsbeschluß festgelegter Höchstzahl, z.Z. nur Antrag auf Aufnahme in die "Vormerkliste" möglich;
Voraussetzung:
Sach- und Fachkundeprüfungs-Nachweis
Mietwagenkonzession
Bei Erfüllen der Voraussetzungen Erteilung möglich.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Antragsberechtigt sind ausschließlich Personen, die die erforderliche Sach- und Fachkundeprüfung bei der IHK Dortmund abgelegt haben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
vorbereitete Antragsformulare,
Merkblatt - siehe Formulare
(Abweichungen in Art und Umfang der dort genannten Unterlagen aufgrund verschiedener Gestaltungs- und Firmierungsmöglichkeiten möglich!)
Personalausweis oder Paß
bei ausl. Mitbürgern:
Paß
Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung
Arbeitserlaubnis
Antragsformular
Formulare
Hinweise für Hamm
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Hamm
Die Erteilung der genannten Konzessionen ist nach den jeweils geltenden Kostenordnungen verwaltungsgebührenpflichtig, Beträge können auf Anfrage benannt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen