Taxigenehmigung

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    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d230602f3d00ea0fdd2f23a078c975d8

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, Ausfertigung des Gesellschaftsvertraes und der Gesellschafterliste und Nachweis der Vertretungsberechtigung.

    Für den Nachweis der Zuverlässigkeit : ein Auszug aus dem

    • Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Fahreignungsregister
    • Gewerbezentralregister
    • Bescheinigungen folgender Stellen: Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Stadt- oder Gemeinde
    • Für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung 
    • Für den Nachweis der fachlichen Eignung das Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK.
    • Im Mietwagenverkehr Stellplatznachweis für jedes der eingesetzten Fahrzeuge.

    Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis(Anstellungsvertrag.Wenn Sie eine andere Person für die Führung der Geschäfte bestellen, muss diese folgende Unterlagen vorlegen:

    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Nachweise der fachlichen Eignung
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

     

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • Sie und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
    • Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 2.500 €, für jedes weitere Fahrzeug 1.250 €.
    • Sie oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Sie müssen die Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen unter dem Link unter diesem Text zur Verfügung. Sofern die anzuhörenden Stellen keine Bedenken äußern, kann die Erteilung der Genehmigung frühestens 2 Wochen nach Antragstellung erfolgen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de