Taxigenehmigung

    Taxigenehmigung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist mit Taxen oder Mietwagen möglich. Taxen dürfen sich, im Gegensatz zu Mietwagen, nicht nur am Betriebssitz des Unternehmers, sondern auch an den dafür vorgesehenen Taxi-Ständen zur Personenbeförderung bereithalten. Für Taxen besteht eine Beförderungspflicht, die Fahrpreise sind durch Tarif festgelegt.

    Die Farbe der Taxen ist vorgegeben, sie müssen außerdem über ein Dachzeichen verfügen und in der Heckscheibe muss eine Ordnungsnummer angebracht sein

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Fax: 02271 83-33621

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Antragsvordruck
    • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Gesellschaftervertrag)
    • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den/die Unternehmer
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
      • des zuständigen Finanzamtes
      • der Gemeinde des Betriebssitzes    (Stadtkasse)
      • des Trägers der Sozialversicherung (Krankenkasse)
      • der Berufsgenossenschaft für Verkehr
      • Eigenkapitalbescheinigung
      • Nachweis der Hauptuntersuchung und Prüfbescheinigung des Eichamtes

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Name Typ Kosten Taxigenehmigung $kosten.typ 200,00 EUR bei erhöhten Aufwand $kosten.typ 500,00 EUR weiteres Fahrzeug $kosten.typ 50,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kann man beliebig viele Taxikonzessionen beantragen?
    Die Genehmigung für den Taxenverkehr ist nicht in beliebiger Zahl zu erhalten. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen ist begrenzt. Da zur Zeit alle Genehmigungen vergeben sind, besteht eine Warteliste, auf der Ihr Antrag aufgenommen werden kann. Für die Aufnahme in die Warteliste ist ein formloser Antrag und der Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de