Taxi- und Mietwagenverkehr
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Unternehmer/innen, welche den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben möchten, benötigen dazu eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- für die Genehmigung für den Verkehr mit Taxi/Mietwagen (ein Fahrzeug): 300,00€
- für jedes weitere Fahrzeug: 90,00€
- für Ausnahmegenehmigung BOKraft (z.B. Wegstreckenzähler und Alarmanlage): 50,00€
- für die Entbindung von der Betriebspflicht (Taxen): 45,00€
- für die Genehmigung für ein Ersatzfahrzeug: 25,00€
- für die Berichtigung der Genehmigungsurkunde: 40,00€
- Berichtigung der für die Genehmigungsurkunde mit einem Auszug: 55,50€
- für den Auszug aus der Genehmigungsurkunde: 25,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Persönliche Zuverlässigkeit
Das Unternehmen und die zur Führung bestellten Personen gelten als zuverlässig, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit geschädigt oder gefährdet wird.
Fachliche Eignung
Fachlich geeignet ist, wer über die erforderlichen Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs verfügt.
Anerkennung einer leitenden Tätigkeit
Die fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, welches genehmigten Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt der Industrie und Handelskammer Duisburg. Der Bewerber hat der Kammer hierzu aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn das Eigenkapital verfügbar ist, das zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich ist.
Dieses beträgt für das erste Fahrzeug 2.250,00 Euro und für jedes weitere Fahrzeug zusätzliche 1.250,00 Euro.
Das erwähnte Eigenkapital kann durch folgende Bescheinigungen nachgewiesen werden:
- eines/r vereidigten Buchprüfers/in
- eines/r Steuerberaters/in
- eines/r Steuerbevollmächtigten
- eines Fachanwalts/einer Fachanwältin für Steuerrecht
- einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- einer Buchprüfungsgesellschaft
- einer Steuerberatungsgesellschaft oder
- eines Kreditinstitutes
Das hierzu erforderliche Formular ist Bestandteil des Antrages. Das Ausstellungsdatum der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Das Ausstellungsdatum der Unbedenklichkeitsbescheinigungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als drei Monate zurückliegen.
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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