Haustierhaltung Anzeige besonders geschützter ArtenOnline erledigen

    Haustierhaltung besonders geschützter Wirbeltiere anzeigen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Alle Arten der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung müssen individuell ab Zeitpunkt der Haltung gekennzeichnet sein. Arten die lediglich nach EU-Recht geschützt sind und nicht in der Bundesartenschutzverordnung genannt werden, müssen nur im Falle einer Vermarktung gekennzeichnet werden.

    Die jeweilige Kennzeichnungsmethode ist in der Bundesartenschutzverordnung festgelegt.

    Beringung mit der vorgegebenen Ringgröße

    - Vögel

    Kennzeichnung mittels Mikrochip (Transponder)

    - v. a. Säugetiere, Reptilien etc.

    Fotodokumentation aussagekräftiger Körpermerkmale

    - v. a. Schildkröten (Bauch- und Rückenpanzer)

    sonstige Kennzeichnung

    In einer EG-Bescheinigung ist die entsprechende Kennzeichnung vermerkt, z.B. die Ringnummer des Graupapageis oder die Fotodokumentation der Griechischen Landschildkröte. Bei nicht nachvollziehbarem Verlust der Kennzeichnung kann die EG-Bescheinigung ihre Gültigkeit verlieren.

    Bei einigen Arten sind mehrere Kennzeichnungsmethoden möglich. Eine Abweichung von den angegebenen Methoden ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_606e73817a218df650286019efcac000

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    10 € bis 250 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de